Ab dem 22. November 2021 gilt die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins zur Pandemie:
Ab besagtem Montag gelten im touristischen/privaten Bereich folgende Regeln:
- bei der Anreise gilt die 2G-Regel, beim Check-In müssen Sie nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind
- Kinder zwischen der Geburt und dem 7. Geburtstag unterliegen dieser Pflicht nicht
- Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 benötigen bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
- wenn Volljährige Personen mit einem Attest nachweisen können, dass sie impfbefreit sind, benötigen sie ebenfalls bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
- nach derzeitigem Wissenstand ist "nicht geimpft zu sein" kein Grund für eine kostenlose Stornierung
In Schleswig-Holstein gilt in der Gastronomie und Hotellerie ja aktuell keine Maskenpflicht. Wie ab Montag damit verfahren wird, ist noch nicht klar, zumal eine Bundesentscheidung diesen Sonderweg möglicher Weise kippt.
Unabhängig davon würden wir uns freuen, wenn Sie bei uns im Hotel eine Maske tragen, wenn Sie sich im öffentlichen Bereich bewegen, es sind ja immer nur wenige Minuten für Sie. Ebenfalls sehr freuen würden wir uns, wenn Sie auch Ihre jüngeren (> 7 Jahren) Kinder regelmäßig testen lassen, wir machen das auch regelmäßig bei unserer Tochter, seit dem sie zwei ist.